Reithelme Reitkappen - DIN-Norm CE EN 1384
Reithelme sind ein unverzichtbarer Sicherheitsartikel in der Reitsportszene. Zu empfehlen sind Reitkappen, die deutlich über die Anforderung der DIN-Norm 1384 hinaus gehen. Die Außenschale muß mit dem Innenhelm fest verbunden sein. Die Sollbruchstelle am Schirm der Reithappe sollte im Notfall auch brechen, um dem Reiter das Nasenbein nicht zu brechen. Eine Dreipunktbegurtung am Reithelm ist eine Selbstverständlichkeit. Kinnschalen an Reithelmen sind verboten, da man in Tests herausgefunden hat, daß man bei einem evtl. Sturz den Kiefer mit der Kinnschale brechen kann. Bitte sparen Sie nicht am falschen Ende.
Eine Reitkappe sollte fest sitzen und den Kopf lückenlos umschließen. Bewährt haben sich gerade bei reitenden Kindern Reithelme, die Größen verstellbar sind. So kann der Reit-Helm mitwachsen. Weiterer Komfort eines Reithelms ist ein gut funktionierendes Belüftungssystem. Gerade im Sommer staut sich die Hitze im Helm so stark, daß man fast lieber ohne Reithelm reiten möchte, was jedoch in keinem Fall akzeptiert werden kann.
Bitte achten Sie beim Kauf eines Reit-Helms auf folgende Kennzeichnung: CE: Europäische Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung EN 1384: Prüfbestätigung auf der Grundlage der Europanorm für Reithelme TÜV/GS: Produktion des Herstellers wird regelmäßig vom TÜV überwacht
ERLÄUTERUNGEN ZUR EURO-NORM 1384 Das verlangt die Euro-Norm 1384 für Reithelme.... Folgende Tests muss ein Reithelm nach der EN 1384 bestehen, um das Prüfzeichen zu erhalten: 1. Stoßdämpfungsprüfung an drei Punkten der Helmschale (Stirn, Seite, Hinterkopf): Der Reit-Helm wird auf einen mit Bewegungssensoren ausgestatteten Prüfkopf gesetzt und aus 1.5 Metern Höhe fallengelassen. Die Beschleunigung, die dabei im Prüfkopf entsteht, darf 250 g nicht überschreiten (1 g entspricht der Erdanziehungskraft). 2. Durchdringungsprüfung: Ein drei Kilogramm schwerer, metallischer Kegel fällt aus 50 Zentimetern Höhe auf den Reithelm und darf den darunterliegenden Prüfkopf nicht berühren. 3. Festigkeitsprüfung des Kinnriemens: Ein Zehn-Kilo-Gewicht zieht den Reithelm ruckartig nach unten. Der Kinnriemen darf sich dabei um höchstens 25 Millimeter verlängern. 4. Abstreiftest (Prüfung auf sicheren Sitz): An der Hinterkante des Reithelms wird ein Seil befestigt, das über eine Umlenkrolle läuft. Am freien Seilende hängt ein Zehn-Kilo-Gewicht, das aus 175 Millimetern Höhe ruckartig nach unten fällt und den Helm nach vorne zieht. Je größer der Winkel, mit dem er nach vorne rutscht, desto wackliger sitzt der Reit-Sicherheitshelm. 5. Prüfung des Schirms auf Durchbiegung: Ein Zwei-Kilo-Gewicht wird an den Schirm des Reit-Sicherheitshelms gehängt. Er muss sich innerhalb von zwei Minuten mindestens um 6 Millimeter nach unten biegen. 6. Kennzeichnung: Jeder in Deutschland verkaufte Reit-Helm muss einen Anhänger oder ein Etikett tragen, das in deutscher Sprache Angaben zum Sicherheit-Reithelm, Sicherheits-, Gebrauchs- und Einstellungshinweise enthält. |